Wesenstest Hund Niedersachsen: Ablauf, Vorbereitung, Kosten und Rechtslage
Der Wesenstest für Hunde in Niedersachsen entscheidet oft darüber, ob ein Hund als „gefährlich“ eingestuft wird – und ob seine Haltung weiterhin erlaubt ist. Dieser Artikel erklärt verständlich, wann der Test angeordnet wird, wie er abläuft, wer ihn durchführen darf und wie Sie Ihren Hund am besten vorbereiten.
Was ist der Wesenstest und warum gibt es ihn?
Der Niedersächsische Wesenstest prüft das Verhalten eines Hundes in typischen Alltags- und Stresssituationen, um einzuschätzen, ob von ihm eine Gefahr für Menschen oder andere Tiere ausgeht. Er ist Teil des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) und kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn ein Hund auffällig geworden ist – etwa nach einem Beißvorfall oder wenn die Behörde eine Gefährlichkeit vermutet.
Rechtsgrundlage: Wann wird der Test angeordnet?
Die Anordnung erfolgt in der Regel durch das zuständige Ordnungsamt oder Veterinäramt auf Basis des NHundG. Häufige Auslöser sind:
- Biss- oder Angriffsvorfälle
- mehrere nachgewiesene Gefährdungen
- Verdacht auf anlagebedingte Aggressivität
Ohne bestandenen Wesenstest kann in vielen Fällen keine Haltungserlaubnis erteilt werden; der Hund darf dann gegebenenfalls nicht weiter in Niedersachsen gehalten werden (siehe auch offizielle Broschüre: Niedersächsischer Wesenstest (PDF)).
Wer darf den Wesenstest durchführen?
Den eigentlichen Test dürfen nur verhaltenstherapeutisch geschulte Fachpersonen durchführen – meist zugelassene Tierärzte mit entsprechender Zusatzqualifikation oder vereinzelt erfahrene Verhaltenstherapeuten. Eine Liste der zugelassenen Prüfer erhält man beim örtlichen Veterinäramt oder auf Webseiten von Hundeschulen und Tierärzten (z. B. HTZ Bramsche).
Ablauf des Wesenstests – Schritt für Schritt
Der Test folgt einem standardisierten Ablauf, der verschiedene Alltagssituationen simuliert. Typische Stationen sind:
- Begegnung mit fremden Menschen (ruhig und aktiv)
- Reaktion auf plötzliche Geräusche und optische Reize
- Spiel- und Futterreize
- Trennungs- und Ruheverhalten
- Beurteilung des Jagdverhaltens (je nach Testform)
Der Prüfer beobachtet Körpersprache, Stressreaktionen, Aggressivität und Bewältigungsstrategien. Das Ergebnis ist eine schriftliche Bewertung, die in die Entscheidung der Behörde einfließt.
Vorbereitung: So bereiten Sie Ihren Hund vor
- Gewöhnung an Menschen und Alltagssituationen: kontrollierte Begegnungen, Training von Ruhe und Ablenkbarkeit.
- Simulieren von Stressreizen in kleinen Schritten: kurze laute Geräusche, ungewohnte Gegenstände.
- Trainingssignale und Rückruf festigen, um Kontrolle zu zeigen.
- Tag vor dem Test: normal auslasten, ruhiges Verhalten fördern, keine ungewohnten Reize.
- Zum Termin: gültige Impfunterlagen, Haftpflichtnachweis (falls vorhanden) und Ruhe bewahren – die Stimmung des Halters wirkt auf den Hund.
Wichtig: Vermeiden Sie kurzfristiges „Massieren“ von Verhalten (z. B. Medikamentengaben ohne Absprache). Bei starken Ängsten sollte eine verhaltenstherapeutische Vorbehandlung in Erwägung gezogen werden.
Kosten, Dauer und Formalitäten
Dauer: Der Test selbst dauert üblicherweise zwischen 45 Minuten und 90 Minuten, je nach Verhalten des Hundes und zusätzlicher Beratung.
Kosten: Die Gebühren variieren je nach Prüfer und Region. Rechnen Sie grob mit etwa 80–250 EUR; bei zusätzlicher Beratung oder Gutachten können Mehrkosten entstehen. Die Behörde informiert über das weitere Verfahren.
Ergebnis: Was passiert bei bestandenem oder nicht bestandenem Test?
- Bestanden: Der Hund gilt in der Regel nicht als gefährlich. Die Haltungserlaubnis wird meist erteilt oder bestätigt, eventuell mit Auflagen (Leinenzwang, Maulkorbpflicht in bestimmten Bereichen).
- Nicht bestanden: Die Behörde kann Auflagen verhängen, eine weitere Therapie anordnen oder die Haltung untersagen. In gravierenden Fällen kann auch die Unterbringung an einen anderen Ort oder das Verbringungs- und Halteverbot folgen.
Gegen behördliche Entscheidungen sind Widerspruch und ggf. Klage möglich. Lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten.
Anmeldung und wichtige Kontakte
Die Anordnung kommt meist vom Ordnungs- oder Veterinäramt. Für Anmeldung und Terminabsprachen wenden Sie sich an:
- Ihr zuständiges Ordnungsamt / Veterinäramt (örtliche Behörde)
- Zugelassene Tierärzte / Verhaltenstherapeuten (Liste oft beim Amt oder auf Seiten von Hundeschulen)
- Weitere Hintergrundinfos: kleintierverhalten.eu, HTZ Bramsche, Landkreis Osterholz – Gefährliche Hunde.
Häufige Fragen (kurz)
Muss jeder Hund in Niedersachsen den Wesenstest machen? Nein. Der Test wird nur angeordnet, wenn die Behörde Anlass zur Gefährdungsbeurteilung sieht.
Wie oft kann man den Test wiederholen? Ein Nichtbestehen führt oft zu Auflagen oder Therapieempfehlungen; Wiederholungen sind möglich, aber von der Behörde geregelt.
Wer bezahlt den Test? In der Regel der Hundehalter. Bei behördlicher Anordnung können zusätzliche Gebühren durch die Verwaltung entstehen.
Fazit
Der Wesenstest Hund Niedersachsen ist ein verbindliches Verfahren zur Einschätzung der Gefährlichkeit eines Hundes. Gute Vorbereitung, klare Dokumente und die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amt und einem qualifizierten Prüfer erhöhen die Chancen auf ein faires Ergebnis. Bei Unsicherheiten oder strittigen Entscheidungen empfiehlt sich frühzeitige rechtliche oder verhaltenstherapeutische Beratung.